SiJu | AufKurs
Beide Angebote richten sich an Schüler der Sekundarstufe 2, die sich nicht in betrieblicher oder schulischer Berufsausbildung befinden und daher noch schulpflichtig sind.
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht die Möglichkeit vor (§ 69 Abs. 4 Satz 1), dass Schüler ihre Schulpflicht in besonderen Fällen auch in Jugendwerkstätten wie der BRÜCKE ableisten können.
Das Angebot beinhaltet neben dem Unterricht auch die Vermittlung von beruflichen Basisqualifikationen in verschiedenen Praxisbereichen.
Wesentliche Bestandteile sind die Feststellung der vorhandenen Kompetenzen und eine gezielte individuelle, bedarfsorientierte Förderung.
Das Angebot gliedert sich in
- Einstiegs-, Förder- und Vermittlungsphase.
Es wird in Kooperation mit dem individuellen Umfeld und mit Betrieben vor Ort (betriebliche Erprobungsphasen) durchgeführt und sozialpädagogisch begleitet.
Finanzierung erfolgt durch:
- Europäischer Sozialfonds
- Land Niedersachsen
- Maßarbeit kAöR